Wir arbeiten mit Corrective Services NSW an der Verwendung von Handy-Störsendern in Gefängnissen
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Insassen in Gefängnissen dürfen keine Handys haben. Wenn sie eine bekommen, können sie damit illegale Aktivitäten organisieren, Zeugen bedrohen und Fluchten planen.
Gefängnisbeamte können Handy-Störsender verwenden, um die Signale von Handys zu blockieren, die Insassen möglicherweise ins Gefängnis geschmuggelt haben.
Es besteht das Risiko, dass die Verwendung eines Handy-Störsenders in einem Gefängnis die umliegenden öffentlichen Mobilfunknetze beeinträchtigt.
Wir arbeiten mit Corrective Services NSW (CFNSW) zusammen, um sicherzustellen, dass die Verwendung von Störsendern Ihr Mobiltelefon nicht beeinträchtigt.
Im Jahr 2013 haben wir im Lithgow Correctional Center im Rahmen der Radiocommunications Exemption Determination 2015 einen Test von Handy-Störsendern zugelassen.
In dem Prozess sollte geprüft werden, ob Störsender die Handysignale im Gefängnis blockieren können, ohne die Nutzung von Mobiltelefonen im Gefängnis zu beeinträchtigen. Es gab keine bestätigten Berichte oder Beschwerden der Öffentlichkeit über Störungen von Mobilfunknetzen in der Region.
Nach einem öffentlichen Konsultationsverfahren, das am 6. Juli 2018 abgeschlossen wurde, wurde eine neue Ausnahmebestimmung getroffen.
Ab dem 1. November 2018 kann CSNSW im Lithgow Correctional Center, wie von der Radiocommunications Exemption Determination 2018 genehmigt, weiterhin Handy-Störsender verwenden.
Sie können den Bereich, den der Handy-Störsender abdeckt, auf der Karte des Lithgow Correctional Center sehen.
CSNSW testet auch Handy-Störsender im Goulburn Correctional Center. Wir haben diesen Versuch durch das Gesetz zur Bestimmung der Ausnahmeregelung von Goulburn genehmigt.
In diesem Prozess werden die Risiken der Verwendung eines Handy-Störsenders in einem Gefängnis untersucht, das sich in der Nähe des Wohnortes einer großen Anzahl von Menschen befindet.
Die Ergebnisse werden den Behörden bei der Entscheidung helfen, ob Störsender in anderen Justizvollzugsanstalten eingesetzt werden sollen.
CSNSW teilte uns mit, dass die Tests vor dem Test am 26. August 2019 begonnen haben. CSNSW hat uns einen Testbericht gemäß Abschnitt 7 (3) (a) der Ausnahmebestimmung zur Verfügung gestellt. Wir haben CSNSW darüber informiert, dass wir davon überzeugt sind, dass die Verwendung und der Betrieb des Störgeräts den in der Ausnahmebestimmung festgelegten Bedingungen entsprechen.
Sie können den Bereich, den der Handy-Störsender abdeckt, auf der Karte des Goulburn Correctional Complex sehen. Dies ist die Karte, auf die in der Definition der „Feldversuchszone“ in Abschnitt 4 der Goulburn-Ausnahmebestimmung Bezug genommen wird.