KOTA KINABALU: Drohnenbesitzer und Enthusiasten in Sabah müssen eine Genehmigung zum Fliegen des Geräts einholen, sagte der Kommandeur der Police Air Wing Unit (PGU) in Sabah, AKP Ahmad Lokman Abd Hadi.
Er sagte, dass sie die Genehmigung der malaysischen Vermessungs- und Kartierungsabteilung sowie die Genehmigung der Zivilluftfahrtbehörde von Malaysia (CAAM) einholen müssen, bevor das Gerät geflogen werden kann, jedoch nur in dem angegebenen Raum.
"In Sabah gibt es Drohnenflugaktivitäten, aber es ist eher ein Hobby, und die PGU überwacht es auf Berichte über Eingriffe in Sperrgebiete."
Das Fliegen von Drohnen ohne Genehmigung ist eine Straftat im Sinne der Malaysian Civil Aviation Regulations (MCAR) 2016.
Ahmad Lokman sagte, nach Berichten über das unbefugte Fliegen von Drohnen sei der PGU ein Störsender zur Verfügung gestellt worden, um das Sehen von Flugzeugen in verbotenen Gebieten zu deaktivieren.
Zu den verbotenen Gebieten gehört das Sabah PGU-Gebiet, sagte er und fügte hinzu, dass die Einheit mit vier Arten von Drohnen ausgestattet worden sei, nämlich Dji Phantom 3 Professional; Dji Inspire 1; Dji Mavic 2 Enterprise Zoom und Dji Mavic 2 Enterprise Dual und ein Orion 7 MP Jammer.-Bernama