Die meisten Anwälte glauben, dass Schulen die Nutzung von Mobiltelefonen unter bestimmten Bedingungen und unter bestimmten Umständen zumindest verbieten können. Dies muss jedoch in einem angemessenen Rahmen erfolgen. Andererseits wird ein Verbot, das über diesen Bereich hinausgeht und das Tragen nur von Mobiltelefonen verbietet, weitgehend als inakzeptabel angesehen. Zunächst wird allgemein angenommen, dass Schulen ihre eigenen Regeln nicht nach Belieben festlegen dürfen. Sie müssen hierfür eine Rechtsgrundlage vorlegen und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen. Die Schulgesetze der Bundesländer bilden diese Grundlage, die meisten stellen jedoch nur allgemeine Anforderungen: Die Schulen können Maßnahmen zur Erfüllung von Bildungs- und Unterrichtsaufgaben in den Schulvorschriften festlegen. Dies kann auch die Einschränkung der Handynutzung umfassen. Hier kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen verwandten Mitarbeitern: Inwieweit kann ein Störsender für Mobiltelefone zum Verbot von Mobiltelefonen verwendet werden, und was passiert bei Verstößen? Da das Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen auch die Grundrechte der Studierenden beeinträchtigen kann, wie z. B. die kostenlose persönliche Entwicklung und Eigentumsrechte, muss es verhältnismäßig sein. Darüber hinaus haben Eltern möglicherweise gesetzliche Rechte, sodass sie auch bei der Kontaktaufnahme mit ihren Kindern über Mobiltelefone berücksichtigt werden müssen. Es muss proportional sein. Darüber hinaus haben Eltern möglicherweise gesetzliche Rechte, sodass sie auch bei der Kontaktaufnahme mit ihren Kindern über Mobiltelefone berücksichtigt werden müssen. Es muss proportional sein. Darüber hinaus können Eltern legitime Rechte und Interessen haben, sodass dieses Interesse auch bei der Kontaktaufnahme mit ihren Kindern über Mobiltelefone berücksichtigt werden muss.
Gegenwärtig ist der offensichtliche Trend der Kontrolle der Anwälte über die Nutzung von Mobiltelefonen kaum zu erkennen: So hält es beispielsweise das baden-württembergische Bildungsministerium auch für sinnvoll, die Nutzung von Mobiltelefonen in den Pausen zu verbieten Handy-Störsender. Solange jedoch individuelle Regelungen angemessen nach pädagogischen Anforderungen formuliert werden können, hängt dies von der Schule ab.
Besondere Umstände für formelle Prüfungen: Das Tragen von Mobiltelefonen ist möglicherweise verboten, und formelle Prüfungen unterliegen in der Regel strengeren Vorschriften. Aus diesem Grund ist es normalerweise vorgeschrieben, dass Schüler ihre Mobiltelefone am Lehrertisch oder an anderen Orten lassen müssen, und die mitgeführten Mobiltelefone können als Täuschung angesehen werden. Hier kommt es auch auf die persönlichen Umstände und die detaillierten Bestimmungen der Schul- und Prüfungsordnung sowie der Schulgesetze des Bundes an. Für Schulen können „Primärbeweise“ ausreichen, um andere zu täuschen. Dies bedeutet, dass die Schule versuchen kann, zu täuschen, wenn das Verhalten des Schülers typische Merkmale aufweist. Wenn der Student nicht einverstanden ist, muss er beweisen, dass sein Fall untypisch ist - das heißt, selbst wenn der Fall wahr zu sein scheint, hat er nicht getäuscht.
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe reicht es grundsätzlich aus, ein Mobiltelefon bei sich zu haben, damit die Inspektion als „unbefriedigend“ eingestuft werden kann. Wenn die Inspektionsvorschriften solche Konsequenzen für "nicht autorisierte Hilfsmittel" vorsehen, gelten sie in jedem Fall. In einem bestimmten Streitfall ließ ein Student sein Mobiltelefon während einer mündlichen Prüfung in der Handtasche seines Zimmers. Da die Schule jedoch vor der spezifischen Inspektion nicht erneut klar auf das Verbot hinwies, war die anschließende Bewertung von „unbefriedigend“ für die spezifische Situation unverhältnismäßig. Die Schule musste die Noten wieder ändern. Wenn es zu diesem Zeitpunkt einen Handy-Störsender gab, konnten wir den gleichen Effekt erzielen, ohne das Handy zu überprüfen.
Bayern hat ein spezielles Landesgesetz. Im Jahr 2006 verbot die Schule die Nutzung von Mobiltelefonen. Schüler müssen ihre Handys "in Schulgebäuden und Schulgebäuden" ausschalten, es sei denn, sie werden "zu Unterrichtszwecken" verwendet, der Lehrer macht eine Ausnahme (Artikel 56 des Bayerischen Bildungsgesetzes). Andere Bundesländer haben spezielle Vorschriften für Schulen.